Stadionordnung

TSV Schwieberdingen 1906 e.V.

  1. Anwendungsbereich

1.1. Nachfolgende Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Website von tsv-schwieberdingen.de. Diese Website wird durch den TSV Schwieberdingen 1906 e.V., Bahnhofstraße 14, 71701 Schwieberdingen, (im Folgenden TSV Schwieberdingen genannt) betrieben.

1.2. Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Website tsv-schwieberdingen.de nutzen. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden. Eine Nutzung dieser Website ist ausschließlich aufgrund dieser Nutzungs­bedingungen zulässig.

  1. Haftung

2.1. Obwohl die Inhalte dieser Website mit größter Sorgfalt erstellt werden, übernimmt der TSV Schwieberdingen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, soweit keine Personenschäden betroffen sind, gegen der TSV Schwieberdingen, die durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der TSV Schwieberdingen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

2.2. Der TSV Schwieberdingen ist berechtigt, jederzeit den Betrieb der Website ganz oder teilweise einzustellen, zu verändern und/oder zu löschen. Aufgrund dessen übernimmt der TSV Schwieberdingen keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Website.

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  1. Registrierung

3.1. Für den Fall, dass der TSV Schwieberdingen die Website ganz oder teilweise passwortgeschützt zur Verfügung stellt, ist der Zugang zu diesen Seiten nur für registrierte Nutzer möglich. Auf eine Registrierung durch der TSV Schwieberdingen besteht kein Anspruch.

Ist eine Registrierung vorgesehen, so ist der Nutzer verpflichtet, zur Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und etwaige spätere Änderungen, die bei der Registrierung abgefragt wurden, unverzüglich bei der nächsten Nutzung anzuzeigen.

3.2. Der Nutzer ist allein für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Sollte das Passwort Unbefugten bekannt geworden sein, ist der Nutzer gehalten, sein Passwort unverzüglich zu ändern.

  1. Nutzung und Verarbeitung von Inhalten

Bezüglich aller Inhalte dieser Webseite, ist es Nutzern grundsätzlich untersagt, diese für eigene gewerbliche Zwecke ganz oder teilweise zu verarbeiten, zu übernehmen, zu kopieren oder in sonstiger Weise zu nutzen. Statistische Daten und/oder sonstige Informationen außerhalb des gesetzlichen Urheberrechtes können für die redaktionelle Pressearbeit unter Angabe des TSV Schwieberdingen als Quelle in angemessenem Rahmen verwendet werden. Jede darüberhinausgehende gewerbliche und kommerzielle Nutzung dieses Materials (z.B zu statistischen Zwecken) ist aber ausdrücklich untersagt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Logos, Videoclips, Filme, Fotos, Texte, Geschäftsbezeichnungen und Marken urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt sind. Deren Nutzung ist ausnahmslos verboten.

  1. Folgen unzulässiger Nutzung

Unbeschadet sonstiger Rechte (unabhängig davon, ob sie auf Gesetz oder sonstigen Vorschriften beruhen) behält sich der TSV Schwieberdingen das Recht vor, Bestellungen des Nutzers zu streichen und/oder dem Nutzer den Zugriff auf die Website tsv-schwieberdingen.de zu untersagen, wenn der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese Nutzungsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Nutzer Kaufmann ist.

  1. Allgemeines

7.1. Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

7.2. Wenn ein Nutzer Bedenken zur Sicherheit dieser Website oder zu Urheber- oder Markenrechten hat, ist er gehalten, dies dem TSV Schwieberdingen an folgende E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitzuteilen.

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrags.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

3. Der jährliche Beitrag an den Verein beträgt:

   seit 2019
aFamilie | beide Elternteile und mind. 2 Kinder (siehe Ziffer 5) 230,00 €
bAktive Mitglieder über 18 Jahre 94,00 €
cEhepartner von aktiven Mitgliedern 75,00 €
dElternteil im Krabbel- oder El-Ki-Tu (Antrag auf Ermäßigung muss jährlich neu gestellt werden) 62,00 €
eKinder, Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre
In Ausbildung befindliche Personen von 18-27 Jahren (auf Antrag und mit Nachweis)
 56,00 €
fDas 3. und jedes weitere Kind einer Familie im TSV unter 18 Jahren 0,00 €
gPassive Mitglieder/Fördermitglieder 32,00 €
hEhrenmitglieder 0,00 €
 

4. Abteilungsbeiträge

Abteilung seit 2019ab 2020
JudoEinmalig bei Aufnahme in die Abteilung75,00 €75,00 €
FußballErwachsene jährlich 25,00 €35,00 €
 Kinder, Jugend | siehe Tabelle e) und f) 15,00 €25,00 €
HandballErwachsene jährlich 28,00 €28,00 €
 Kinder, Jugend | siehe Tabelle e) und f) 14,00 €14,00 €
 

5. Als Familie zählen (Ehe-) Partner und ihre zum Haushalt zählenden Kinder gemäß e). Der Familienbeitrag ist ausdrücklich zu beantragen (Geschäftsstelle), da dem Verein die Familienzugehörigkeiten i.d.R. nicht bekannt sind. Die Beitragszahlung erfolgt über ein Konto / bzw. eine Rechnung.

6. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen in der Geschäftsstelle während den Geschäftsstellenzeiten abzugeben.

7. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes (WLSB) enthalten.

8. Der Einzug der Mitglieds- und Abteilungs beiträge erfolgt durch Einzugsermächtigung/SEPA Lastschriftmandat jeweils jährlich am 1. März des Beitragsjahres.
Beitragskonto des Vereins ist:
VR-Bank Asperg-Markgröningen eG | IBAN: DE76 6046 2808 0070 8020 09 | BIC: GENODES1AMT
BLZ 604 628 08 | Konto-Nr. 70 802 009
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) lautet: DE28TSV00000149136
Als Mandatsreferenz verwenden wir die Mitgliedsnummer und den Namen des Mitglieds.
Für Mitglieder, deren Aufnahmeanträge zwischen dem 1.2. und dem 31.10. eingehen, führen wir jeweils am 1.12. eine Beitrags-Nacherhebung durch. Kosten bei Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitglieds.

9. Für Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhöht sich der Beitrag um eine Bearbeitungsgebühr von EUR 7,00. Die Zahlung des Gesamtbeitrages hat sofort nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu erfolgen.

10. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von EUR 6,00 erhoben.

11. Bei Vereinseintritt bis zum 30.6. ist der volle Beitrag zu entrichten, ab 1.7. wird der Beitrag anteilig monatsweise berechnet.

12. Der Vereinsaustritt ist nur zum Jahresende möglich und muss der Geschäftsstelle bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres schriftlich vorliegen.

13. Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

14. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Daten der Mitglieder sind gemäß der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes geschützt. Jedes Mitglied hat das Recht in seine persönlichen Daten Einsicht zu nehmen.

15. Mit der Veröffentlichung von Fotos und Namensnennung in Spielberichten, auf der Homepage etc. sind die Mitglieder einverstanden. Ein Widerspruch ist bei Trainingsaufnahme der jeweiligen Abteilungsleitung und dem jeweiligen Trainer schriftlich zu übermitteln.

16. Änderungen von Anschriften, der Bankverbindung oder Abteilungswechsel sind der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen.

Beitragsordnung [PDF]

Stadionordnung der Gemeinde Schwieberdingen für die Felsenbergarena und den Sportplatz an der Markgröninger Straße anlässlich der Spiele der 1. Fußballmannschaft des TSV Schwieberdingen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwieberdingen in seiner Sitzung am 18.07.2007 folgende Stadionordnung für die Felsenbergarena und den Sportplatz an der Markgröninger Straße anlässlich der Spiele der 1. Fußballmannschaft des TSV Schwieberdingen beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedete Versammlungsstätte und Anlage der Felsenbergarena und des Sportplatzes an der Markgröninger Straße (künftig „Sportanlagen“ genannt) bei Spielen der ersten Fußballmannschaft des TSV Schwieberdingen.

§ 2 Widmung

  1. Die Sportanlagen dienen vornehmlich der Austragung von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.
  2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Sportanlagen besteht nicht.
  3. Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung der Sportanlagen richtet sich nach dem bürgerlichen Recht.

§ 3 Aufenthalt

  1. In den Sportanlagen dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsnachweise sind innerhalb der Sportanlagen auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen.
  2. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.
  3. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen.
  4. Für den Aufenthalt in den Sportanlagen an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der Gemeinde Schwieberdingen im Einvernehmen mit den Sportanlagennutzern getroffenen Anordnungen.

§ 4 Eingangskontrolle

  1. Jeder Besucher ist bei dem Betreten der Sportanlagen verpflichtet, dem Polizeivollzugsdienst und dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
  2. Der Polizeivollzugsdienst und der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
  3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten der Sportanlagen zu hindern

§ 5 Verhalten von Personen

  1. Innerhalb des Geltungsbereichs hat sich jede Person so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden. Bauliche Anlagen, Anlagenteile und sonstige Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt und nicht beschädigt werden.
  2. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Ortspolizeibehörde, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes, sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.
  3. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.

§ 6 Verbot

1. Den Besuchern der Sportanlagen ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  1. rassistisches, fremdenfeindliches und rechts- / linksradikales Propagandamaterial,
  2. Waffen jeder Art,
  3. Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
  4. Gassprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zu Verletzungen von Personen oder zur Beschädigung von Sachen führen können,
  5. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
  6. sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Stadionbesucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie zum Beispiel Transparente und Fahnen, Leitern, Hocker, Stühle und Kisten.
  7. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnischen Gegenstände,
  8. Fahnen und Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen,
  9. Tiere und
  10. Laser-Pointer.

2. Verboten ist den Besuchern weiterhin

  1. rassistische, fremdenfeindliche oder rechts- / linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,
  2. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
  3. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten,
  4. mit Gegenständen aller Art zu werfen,
  5. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen,
  6. ohne Erlaubnis der Gemeinde Schwieberdingen oder des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen,
  7. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschmutzen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten und
  8. außerhalb der Toiletten seine Notdurft zu verrichten oder die Sportanlagen in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen.

§ 7 Sicherstellung von Sache

Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sicher gestellt und – soweit sie nicht für ein Straf- oder Bußgeldverfahren benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.

§ 8 Ausnahmeregelungen

Die Gemeinde Schwieberdingen und die Polizeibehörde kann von allen Regelungen und Verboten dieser Stadionordnung Ausnahmen erlassen.

§ 9 Haftung

  1. Das Betreten und Benutzen der Sportanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet die Gemeinde Schwieberdingen nicht.
  2. Unfälle und Schäden sind der Gemeinde Schwieberdingen unverzüglich zu melden.

§ 10 Zuwiderhandlungen

  1. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der §§ 3,4,5 und 6 dieser Stadionordnung zuwiderhandelt.
  2. Ordnungswidrigkeiten werden nach § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.
  3. Andere Bußgeldvorschriften, insbesondere des Sprengstoff- und des Waffenrechts, bleiben unberührt.
  4. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.
  5. Personen, die gegen Vorschriften dieser Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.
  6. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts und der Gemeinde Schwieberdingen bleiben unberührt.

§ 11 In-Kraft-Treten

Diese Stadionordnung tritt am 01. August 2007 in Kraft.

 

Schwieberdingen, den 26.07.2007

gez. Spiegel
Bürgermeister

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Verordnung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Verordnung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind.

Stadionordnung [PDF]

TSV SchwieberdingenPräambel

Die Führung eines modernen Sportvereins ist heutzutage nicht ohne computergestützte Datenverarbeitung möglich. Erforderlich macht dies der Anspruch an einen qualitativ hochwertigen Trainingsbetrieb, eine zeitgemäße und kostengünstige Verwaltung und die Bereitstellung von Informationen in digitalen Medien im Sinne und Interesse unserer Mitglieder und Mitarbeiter. Darüber hinaus erfordern Verbände, Geldinstitute und andere Partner die Möglichkeit eines digitalen Datenaustausches.

Ein interessanter Internetauftritt ist eine einfache Möglichkeit sich über den Verein zu informieren und eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

Die Datenschutzordnung richtet sich an unsere Mitglieder als Informationsquelle zur bestehenden Praxis, und unsere Mitarbeiter als Regelwerk zur Sicherstellung und Befolgung.

§1 Allgemeines

Im Kontext der Präambel verarbeitet der TSV im Rahmen der Vereinsverwaltung und der Organisation des Sportbetriebs computergestützt personenbezogene Daten teilweise automatisiert oder nur elektronisch. Dabei legen wir aber großen Wert auf eine Begrenzung der Daten auf das nötige Minimum, das zur Erfüllung der Funktion benötigt wird.

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von elektronischen und ausgedruckten Listen.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Funktionsträgern oder als Teil von Berichten im Internet veröffentlicht. Soweit für den Vereins- und Sportbetrieb notwendig, werden Daten an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung sind von allen Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§2 Daten der Mitglieder

§2.1 Datenherkunft

  1. Die Daten werden von den Mitgliedern direkt im Rahmen der Anmeldung erhoben. Die Zustimmung zum jeweils aktuellen Datenschutzgesetz ist hiermit zu unterteilen. Ohne die Anerkennung der Datenschutzordnung kann ein Mitglieds- oder Mitarbeiterverhältnis nicht erfolgen.
  2. Die Abteilungen erheben teils ebenfalls Kontaktdaten zur Pflege der Trainingsteilnehmerlisten.

§2.2 Datensatz und Speicherung

  1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder und Mitarbeiter.
    1. Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Geschlecht ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Funktion im Verein und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
    2. Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und Gruppen-/Mannschaftszugehörigkeiten, Status der Mitgliedschaft, Mitgliedshistorie über Ämter- und Amtszeiten sowie im Rahmen der Mitgliedschaft erhaltene Ehrungen.
    3. Bankverbindung
  2. Diese Daten benötigen wir zur Pflege des Mitgliedschafts-/Mitarbeiterverhältnisses und zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (berechtigtes Interesse der Verarbeitung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f).
  3. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt (Reduzierung des Datensatzes, Auslagerung vom aktiven System)
    1. Die Bankverbindung wird mit Ende der Mitgliedschaft gelöscht.
    2. Datensätze können länger aufbewahrt werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Vereins besteht, wie bei nicht ausgeglichenen Konten (Ausschlüssen) oder bei Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben.
  4. Die vom Verein genutzten Computer sind gegen fremden Zugriff und Diebstahl nach Stand der Technik ausreichend zu sichern.
  5. Die Verarbeitung oder Speicherung im Netz erfolgt ausschließlich auf Servern in Deutschland.

§2.3 Datenweitergabe an Dritte

  1. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
  2. Kontoverbindungen werden vom Verein ausschließlich zur Verrechnung von Beitragsforderungen und Gehälter oder Auslagen von Mitarbeitern verwendet. Hierzu werden die Kontodaten an die VR-Bank Asperg-Markgröningen übermittelt.
  3. Die Verwendung der Daten erfolgt stets dem Zweck entsprechend. Eine Weitergabe personenbezogener an Dritte zu Werbezwecken, zur Erzielung von Werbeeinnahmen oder Erstellung von Benutzerprofilen erfolgt seitens des Vereins nicht.
  4. Mit allen externen Verarbeitern bestehen Verarbeitungsverträge.

§2.4 Datenweitergabe im Rahmen des Geschäftsbetriebs

  1. Die kompletten Mitgliederdaten sind nur den Mitarbeitern der Geschäftsstelle zugänglich und dem verantwortlichen Vorstandsmitglied.
  2. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
  3. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
  4. Der Abgleich von Mitgliederdaten zwischen Abteilungen und Geschäftsstelle erfolgt in der Regel über Papierlisten.
  5. Der Austausch von elektronischen Listen ist zweckgebunden unter erfolgt mit der Maßgabe diese zu löschen, wenn der Zeck entfallen ist.
  6. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung, im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schwieberdingen und in Internetauftritten veröffentlicht und falls von Interesse an die lokale Presse weitergegeben.
  2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Leistungen und Ergebnisse, Torschützen, Altersklasse oder Geburtsjahrgang.
  3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
  4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Kontaktdaten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter wie Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§4 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

  1. Der Verein unterhält Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand nach §26 BGB.
  2. Der der Vorstand nach §26 ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
  3. Abteilungen dürfen zur Außendarstellung eigene Internetauftritte unterhalten. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen Verantwortliche zu benennen und diese im Impressum und der Datenschutzrichtlinie zu veröffentlichen. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen kann der Vorstand nach §26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach §26 BGB ist unanfechtbar.
  4. Alle Internetseiten des Vereins verfügen über eine aktuelle Datenschutzerklärung, die über die Verwendung der Besucherdaten durch den Auftritt der verwendeten Applikationen informiert.

§5 Kommunikation per E-Mail

  1. Für die Kommunikation per E-Mail betreibt der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
  2. Die E-Mail-Adressen der Mitarbeiter sind funktions- und personengebunden und gegen unberechtigte Nutzung durch Dritte durch Verschlüsslung und Passwort gesichert.
  3. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen (z.B. Newsletter) und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§6 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

Dies betrifft insbesondere den Zugang und Speicherung von Daten auf gemeinschaftlich genutzten Rechnern, die Geheimhaltungspflicht von Zugängen und Passworten, sowie deren Löschung nach Beendigung der Funktion oder bei Erreichen der Löschfristen.

§7 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
  2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, nach geltendem echt wie 83 DSGVO und nach §42 BDSG oder wie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§8 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach §26 BGB.

Fragen zum Thema Datenschutz können über die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden.

§9 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 13.7.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

Datenschutzordnung [PDF]

Der TSV Schwieberdingen

TSV Schwieberdingen 1906 e.V.Der TSV Schwieberdingen 1906 e.V. ist ein moderner Mehrsparten-Sportverein mit einer ausgezeichneten Mitgliederstruktur, einer langjährigen und erfolgreichen Tradition und einem ausgezeichneten Ruf in der regionalen Sportszene.

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Geschäftsstelle

Bahnhofstraße 14
(im Bürgerhaus)
71701 Schwieberdingen
Telefon 07150 37512

E-Mail

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