§1 Ehrungsgrundsätze
Der Turn- und Sportverein Schwieberdingen 1906 e.V. ehrt seine Mitglieder:
- Für langjährige Mitgliedschaft (§2)
- Für besondere Verdienste wie (§3)
a. Ehrenamtliche Führungstätigkeit im Vorstand
b. Ehrenamtliche Führungstätigkeit in einer Abteilung
c. Herausragende sportliche oder außersportliche Leistungen zum Wohle oder Ansehen des Vereins - Zu besonderen Anlässen (§5, §6)
§2 Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
Der TSV Schwieberdingen verleiht langjährigen Mitgliedern folgende Ehrenzeichen:
2.1 Für 25-jährige Mitgliedschaft; Die Ehrennadel des Vereins in Silber.
2.2 Für 40-jährige Mitgliedschaft; Die Ehrennadel des Vereins in Gold.
2.3 Für 50-jährige Mitgliedschaft; Die Ehrennadel des Vereins in Gold mit Zahl „50“
2.4 Für 60, 70, 75, 80- usw. jährige Mitgliedschaft; Mit einer Ehrenurkunde und Ehrenpräsent.
Gewertet wird die Mitgliedschaft nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
§3 Ehrung für besondere Verdienste
Der TSV Schwieberdingen verleiht für ehrenamtliche Tätigkeit folgende Ehrenzeichen. Beispiele für diese Tätigkeiten sind: Vorstandmitglieder, Abteilungsleiter, Mitglieder der Abteilungsführung, Kassierer, Schriftführer, Übungsleiter und Trainer.
3.1 Ehrenspange in Bronze für 5 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit.
3.2 Ehrenspange in Silber für 10 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Mitarbeit im TSV oder mindestens 7 Jahre im Vorstand.
3.3 Ehrenspange in Gold für 15 Jahre ununterbrochene ehrenamtliche Mitarbeit im TSV oder mindestens 10 Jahre im Vorstand.
3.4 Ehrenpokal für 20, 25, 30 Jahre oder mehr ehrenamtliche Tätigkeit
Der TSV vergibt folgende Ehrentitel zur Ehrung seiner Mitglieder, die sich in besonderem Maße um den TSV verdient gemacht haben.
3.5 Ehrenvorsitzender kann werden, wer sich in überragender und einmaliger Weise um den Verein verdient gemacht hat.
Er muss mindestens 10 Jahre das Amt des 1. Vorsitzenden ununterbrochen bekleidet haben.
Die Ernennung des Ehrenvorsitzenden wird von der Mitgliederversammlung vorgenommen. Der Ehrenvorsitzende gehört automatisch dem Vereinsausschuss als Mitglied an.
3.6 Ehrenmitglied kann werden, wer sich in überragender und einmaliger Weise um den Verein verdient gemacht hat.
Hierzu gehören mindestens 25 Jahre oder mehr ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne dieser Ehrenordnung. Die Tätigkeiten können in verschiedenen Ämtern erfolgt sein und werden summiert.
Die Ehrenmitgliedschaft wird von Ehrungsausschuss vorgeschlagen und vom Vorstand verliehen. Sie kann mit oder ohne Zugehörigkeit zum Vereinsausschuss verliehen werden.
3.7 Ehrenurkunde kann für Tätigkeiten verliehen werden, die ehrungswürdig sind und im Vorstehenden nicht besonders fixiert sind.
§4 Ehrungsausschuss
Ehrungsanträge sind an den Vorsitzenden des Ehrungsausschusses zur richten. Diese Funktion wird durch einen der drei TSV Vorsitzenden wahrgenommen.
- Vorschläge zu §2 werden lt. Mitgliedsdaten von der Geschäftstelle vorgenommen.
- Vorschläge zu §3 erfolgen durch die Abteilungen.
Die Vorschläge werden im Vorstand geprüft und dem Vereinsausschuss vorgelegt. Sämtliche Ehrungen müssen vom Vereinsausschuss bestätigt werden. Er hat das Recht mit 2/3 Mehrheit abzulehnen.
Die ausgezeichneten Personen sollen sich der Ehrung als würdig erweisen und dabei besonders der heranwachsenden Jugend des Vereins als Vorbild dienen. Auf Ehrungen dieser Vereinsordnung besteht kein Anspruch. Jede Ehrung wird nur einmal verliehen.
Über Beschwerden in Ehrungsangelegenheit entscheidet ausschließlich der Vereinsausschuss.
Ehrungen erfolgen in der Jahreshauptversammlung oder zu anstehenden Jubiläen.
Wird ein Mitglied wegen unehrenhaftem Verhalten aus dem Verein ausgeschlossen, werden ihm alle Ehrentitel bzw. Ehrenabzeichen aberkannt. Durch die neue Ehrenordnung werden bisher erworbene Rechte nicht angetastet.
§5 Jubilare
Der TSV beglückwünscht seine Mitglieder zu Jubiläen wie folgt.
5.1 18. Geburtstag; Glückwunschkarte des Vereins
5.2 50. Geburtstag; Glückwunschkarte des Vereins
5.3 60. Geburtstag; Glückwunschbesuch mit Präsent durch die Abteilung des Mitglieds
5.4 70., 75., 80., u.s.w. Geburtstag; Glückwunschbesuch mit Präsent durch einen Vertreter des Vorstands
§6 Tod des Mitglieds
Der TSV ehrt seine verstorbenen Mitglieder wie folgt.
6.1 Verdiente Mitarbeiter, Ehrenmitglieder und aktive Vorstandsmitglieder; Nachruf und Niederlegung eines Kranzes durch einen Vertreter des Vorstands
6.2 Aktive Mitglieder; Nachruf und Blumengebinde.
6.3 Passive Mitglieder; Nachruf und Blumengebinde.
Die Jahreshauptversammlung gedenkt der verstorbenen Mitglieder des vergangen Jahres in einer Gedenkminute.
§7 Inkrafttreten
Diese Ehrenordnung wurde am 19. Februar 2009 vom Vereinsausschuss beschlossen und in Kraft gesetzt.