1. Zweck der Jugendordnung
Die Jugendordnung regelt die Belange der jugendlichen Vereinsmitglieder des Turn- und Sportverein Schwieberdingen e.V. und hat den Zweck, Richtlinien für die Zuständigkeit der Jugendorgane des Vereins und deren Wahl festzulegen.
2. Jugendausschuß
Der Jugendausschuss ist vom Gesamtjugendleiter mindestens einmal im Kalenderjahr vor der Jahreshauptversammlung einzuberufen.
Der Jugendausschuss hat folgende Aufgaben:
Jugendveranstaltungen im Verein zu koordinieren, zu planen und durchzuführen, sowie Beschlüsse, die der Zustimmung des Vereinsausschusses bedürfen, über Programme der Jugendarbeit und über Vorschläge zur Vereinsgestaltung zu fassen. Weitere Aufgaben des Jugendausschusses sind:
- Entgegennahme der Berichte des Gesamtjugendleiters
- Entlastung des Gesamtjugendleiters
- Wahl des Gesamtjugendleiters und dessen Stellvertreter
- Festlegung von Richtlinien für die Vereinsjugendarbeit
- Planung der Jugendarbeit für das kommende Jahr
- Verabschiedung von Anträgen an die Hauptversammlung durch den Gesamtjugendleiter
Dem Jugendausschuss gehören an:
- Jugendleiter bzw. Jugendleiterin der einzelnen Abteilungen und deren/dessen Stellvertreter/in
- Jugendsprecher/in der einzelnen Abteilungen und je ein weiterer Jugendlicher
- Gesamtjugendleiter
3. Gesamtjugendleiter
Der Gesamtjugendleiter ist zuständig für die Jugendarbeit im Verein. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die überfachliche Betreuung der jugendlichen Vereinsmitglieder
- die Koordinierung der gesamten Vereinsjugendarbeit
- die Vertretung der Jugend in den Vereinsgremien
- die Vertretung der Vereinsjugend gegenüber Erziehungsträgern und Jugendverbänden
- die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Jugendausschusses
der Gesamtjugendleiter kann dem Vereinsausschuss die Jugendleiter als Beisitzer vorschlagen.
4. Wahlverfahren
Für das Wahlverfahren gilt folgendes: Der vom Jugendausschuss gewählte Gesamtjugendleiter wird dem Vereinsvorstand zu Wahl durch die Hauptversammlung benannt. Die Jugendleiter/innen bzw. deren Stellvertreter sollen in den Abteilungsversammlungen gewählt werden. Sie sollen im Abteilungsausschuss und im Jugendausschuss mit Sitz und Stimme vertreten sein. Die Jugendsprecher werden von den Jugendlichen der einzelnen Abteilungen gewählt. Sie sind im Jugendausschuss mit Sitz und Stimme vertreten. Das Stimm- und Wahlrecht richtet sich nach der Satzung des Turn- und Sportverein Schwieberdingen e.V.
Diese Jugendordnung wurde am 23. September 1977 vom Vereinsausschuss beschlossen und in Kraft gesetzt.
Uwe Voegt (1. Vorsitzender)
Hans-Jürgen Spockner (Gesamtjugendleiter)